Daten zu den Zahlungen
Ab 1. Jänner 2013 beträgt die Zahlungsfrist für öffentliche Körperschaften und somit auch für die autonomen Schulen staatlicher Art Südtirols 30 Tage.
Diese Bestimmung wurde durch die EU-Richtlinie 2000/35/EU eingeführt und durch das Legislativdekret vom 9. Oktober 2002, Nr. 231, in der nationalen Rechtsordnung verankert.
Jährliche / annuale
Zahlungen Verwaltung jährlich 2018
Zahlungen Verwaltung jährlich 2019
Zahlungen Verwaltung jährlich 2020
Zahlungen Verwaltung jährlich 2021
Zahlungen Verwaltung jährlich 2022
Zahlungen Verwaltung jährlich 2023
Trimestrale Veröffentlichung
Zahlungen 1 Trimester Januar bis März 2023
Zahlungen 2 Trimester Januar bis Juni 2023